ÜBER UNS
Alle Kinder haben ein Recht auf Spiel und altersgemäße Freizeitbeschäftigung, dies ist als Artikel 31 fester Bestandteil der UN-Kinderrechtskonvention. Das Spiel – verstanden als freiwillige und eigenständige Aneignung und Gestaltung von Umwelt, und Gegenentwurf zur fremdbestimmten, leistungsorientierten und verplanten Zeit – braucht Menschen, die sich für dieses Recht einsetzen.
Deshalb engagiert sich Spielen mit Kindern e.V. seit 1981 dafür, dieses Recht sowie dessen Bedeutung auch im öffentlichen Raum durchzusetzen. Dies ist ausdrücklich in §2 der Vereinssatzung festgehalten.
Die Angebote des Spielhauses, des Abenteuerspielplatzes und der mobilen Arbeit sind vor allem deshalb notwendig, da das selbstständige Erkunden und die Aneignung von Räumen für Kinder zunehmend schwieriger werden, weil natürliche und gestaltbare Räume in unser Stadt seltener werden und oftmals schwer zu erreichen sind.